Die Kanzlei

Die Kanzlei wurde 1994 von Herrn Rechtsanwalt Andreas Fritsch und Frau Rechtsanwältin Ute Graf gegründet. Ab 2003 wurde die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dirk Horsten vereinbart.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über uns und unser Dienstleistungsangebot informieren.

Wir bieten sowohl anwaltliche Beratung zu Einzelproblemen als auch eine umfassende Dauerbetreuung im Rahmen von Beratungsverträgen. Darüber hinaus übernehmen wir gerne Ihre Vertretung in allen außergerichtlichen Bereichen und in gerichtlichen Verfahren.

Unsere Anwälte sind an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten sowie an allen Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten vertretungsberechtigt.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten bundesweit, stets orientiert an ihren individuellen Interessen.

Wir vertreten Sie in folgenden Fachgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Arzt- und Arzthaftungsrecht
  • Bau- und Immobilienrecht
  • Handels- und Handelsvertreterrecht
  • Sozialrecht
  • Steuer- und Wirtschaftsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht