Arzt- und Arzthaftungsrecht

Das Arzt- und Arzthaftungsrecht erschöpft sich nicht nur in der Unterstützung von Arztpraxen oder Patienten in der Durchsetzung von berechtigten Forderungen. Vielmehr kennzeichnet dieses Rechtsgebiet alle Problemstellungen im Verhältnis von Patienten zu Ärzten und umgekehrt. Auch die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen in sog. Kunstfehlerprozessen gehört hierher.