Bau- und Immobilienrecht

Das Bau- und Immobilienrecht befasst sich mit Angelegenheiten rund um Gebäude, von deren Planung über die Nutzung (z.B. An- und Vermietung) bis hin zur Sanierung und deren Verwertung.

Dabei überschneiden und überlagern sich vielfältige Rechtsvorschriften z.B. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und aus dem Zivilrecht und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) – ehemals „Verdingungsordnung für Bauleistungen“. Sachverhalte dieses Rechtsgebietes fordern vom bearbeitenden Rechtsanwalt ein hohes Maß an Verständnis für spezifische technische Sachverhalte. Die besondere Herausforderung solcher Mandate besteht in der Erarbeitung von Lösungen, die auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Beratungsbedarf besteht gleichermaßen bei Privatleuten und Firmen.