Aktuelles aus unseren Arbeitsbereichen
Fristlose Kündigung und Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung
Ein Arbeitnehmer weigerte sich, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen. Er wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt - zu Recht, wie nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.
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Surfen auf dem Dienst-Notebook im Urlaub
Die Unachtsamkeit eines Vertriebsmitarbeiters war für diesen ein teurer Spass. Er muss Schadensersatz in fünfstelliger Höhe an seinen Arbeitgeber zahlen - weil er im Urlaub über seinen Dienst-Notebook im Internet gesurft hatte.
Deutsche Kündigungsfristen sind unwirksam
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Wirbel: Die bisher in Deutschland geltende Regelung, wonach bei Berechnung von Kündigungsfristen nur die Beschäftigungszeiten nach dem 25. Lebensjahr anzurechnen sind, verstößt gegen geltendes Recht der Europäischen Union.
Zeckenbiss kann Dienstunfall sein
Sofern ein Beamter das Datum des Zeckenbisses hinreichend genau nachweisen kann und der Biss in Ausübung des Dienstes geschah, so kann eine Borrelioseinfektion ausnahmesweise als Dienstunfall gewertet werden.
Kaufrecht: Zur Mängelbeseitigung durch den Verkäufer
Vor dem Bundesgerichthof klagte der Käufer eines Neuwagens. Das fabrikneue Fahrzeug zeigte Mängel der Elektronik. Der Käufer begehrte darauf hin die Rücknahme des Fahrzeuges und Lieferung eines neuen Fahrzeuges, da er befürchtete, durch eine Nachbesserung im Sinne einer Reparatur könnten die Defekte an der Elektronik immer wieder auftreten.
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Mietrecht: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz bei der Wohnfläche
Der Kläger war Mieter einer Wohnung in Aachen, deren Wohnfläche im Mietvertrag mit der Formulierung "ca. 100 qm" angegeben war. Tatsächlich betrug die Wohnfläche aber nur 81 qm. Mit seiner Klage begehrte der Kläger eine Rückzahlung des überhöhten Mietzinses in Höhe von rund 6.800 EUR.Weiterlesen: Mietrecht: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz bei der Wohnfläche
Beweis des Diebstahls in der Kasko-Versicherung
Der Versicherungsnehmer kann in der Kasko-Versicherung die Voraussetzungen des äußeren Bildes eines Pkw-Diebstahls durch seine eigenen Angaben beweisen, wenn seine Redlichkeit nicht erschüttert ist. Dies ist aber dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer wichtige Umstände nicht angibt.
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Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
Am 24.Mai 2005 beantragte der Kläger die Gewährung von Erholungsurlaub für Freitag, den 27.Mai 2005. Der 26.Mai 2005 war in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam). Der Vorgesetzte des Klägers lehnte am Vormittag des 25.Mai 2005 den Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ab.
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