Arbeitsrecht

Gerade das Arbeitsrecht ist in hohem Maße von der Rechtsprechung beeinflusst. Für uns gehört die Kenntnis über aktuelle Urteile und die neueste Rechtsprechung daher zum selbstverständlichen Handwerkszeug bei der Wahrnehmung ihrer arbeitsrechtlichen Mandate.
Ute Graf, Rechtsanwältin, http://www.fritsch-graf-horsten.de
Fristlose Kündigung und Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung
Ein Arbeitnehmer weigerte sich, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen. Er wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt - zu Recht, wie nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.
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Surfen auf dem Dienst-Notebook im Urlaub
Die Unachtsamkeit eines Vertriebsmitarbeiters war für diesen ein teurer Spass. Er muss Schadensersatz in fünfstelliger Höhe an seinen Arbeitgeber zahlen - weil er im Urlaub über seinen Dienst-Notebook im Internet gesurft hatte.
Deutsche Kündigungsfristen sind unwirksam
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Wirbel: Die bisher in Deutschland geltende Regelung, wonach bei Berechnung von Kündigungsfristen nur die Beschäftigungszeiten nach dem 25. Lebensjahr anzurechnen sind, verstößt gegen geltendes Recht der Europäischen Union.
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
Am 24.Mai 2005 beantragte der Kläger die Gewährung von Erholungsurlaub für Freitag, den 27.Mai 2005. Der 26.Mai 2005 war in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam). Der Vorgesetzte des Klägers lehnte am Vormittag des 25.Mai 2005 den Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ab.
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Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit
Wird im Arbeitsvertrag eindeutig festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf eine Sonderzahlung entsteht und aus welchen Gründen die Leistung wieder zurückzuzahlen ist, ist damit abschließend auch der Zweck der Leistung definiert. Ist nur die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu einem bestimmten Datum für die Sonderzahlung schädlich, steht dem ein Ruhen wegen Elternzeit nicht gleich.
Unklare Klauseln in Arbeitsverträgen gehen zu Lasten des Arbeitgebers als Verwender
Die Klägerin hatte ihren Arbeitsvertrag fristgemäß zum 31.12. des Jahres gekündigt. Streitig war nun, ob sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss. Der Arbeitsvertrag beinhaltete eine Rückzahlungsklausel, wonach das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Monaten nach dem Auszahlungszeitpunkt aus „vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen" aufgelöst wird.
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Auch eine formell unwirksame Abmahnung kann die regelmäßig vor einer verhaltensbedingten Kündigung erforderliche Warnung darstellen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es für die Erfüllung der Warnfunktion auf die sachliche Berechtigung der Abmahnung und darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer aus ihr den Hinweis entnehmen könne, der Arbeitgeber erwäge für den Wiederholungsfall die Kündigung. Seien diese Voraussetzungen gegeben, sei der Arbeitnehmer unabhängig von formellen Fehlern der Abmahnung gewarnt.

