Surfen auf dem Dienst-Notebook im Urlaub

Arbeitsrecht

Die Unachtsamkeit eines Vertriebsmitarbeiters war für diesen ein teurer Spass. Er muss Schadensersatz in fünfstelliger Höhe an seinen Arbeitgeber zahlen - weil er im Urlaub über seinen Dienst-Notebook im Internet gesurft hatte.

Die Firma des Vertriebsmitarbeiter hatte ihren Arbeitnehmer auf Zahlung von 31.000 EUR Schadensersatz verklagt. Dieser hatte sein Dienst-Notebook während seines Urlaubes in Kroatien dazu benutzt, über den firmeneigenen UMTS-Anschluss im Internet zu surfen. Die Flatrate für diesen UMTS-Anschluss galt jedoch nicht für die Internet-Nutzung am Urlaubsort des Beklagten. Folge: Dem Arbeitgeber entstanden Kommunikationskosten in Höhe von 48.000 EUR, die durch Verhandlungen mit dem Telekommunikationsanbieter auf 31.000 EUR gesenkt werden konnten.

Der Arbeitnehmer weigerte sich, diese Kosten zu erstatten.

Das Gericht gab der Klage des Arbeitgebers statt. Der Arbeitnehmer hätte sich vor Nutzung des Notebook und der zugehörigen mobilen Internet-Verbindung über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Daran ändere auch nichts, dass die private Benutzung dem Grunde nach nicht durch den Arbeitgeber verboten war. Zudem habe der Arbeitnehmer nicht darlegen können, dass seine Internetaktivitäten im Urlaub einen dienstlichen Bezug gehabt hätten.

AG Frankfurt, Az. 1 Ca 1139/09