Nutzungsausfall für Motorrad

Verkehrsrecht

Auch der unfallbedingte Ausfall eines Motorrades der Marke Harley-Davidson begründet einen ersatzfähigen Vermögensschaden. Ein Pkw im Besitz des Geschädigten ist keine gleichwertige Alternative.

Die Versicherung wollte dem Eigentümer einer verunfallten Harley-Davidson keinen Nutzungsausfall gewähren mit der Begründung, dass ihm in der fraglichen Zeit ein Pkw zur Verfügung stand. Das OLG wollte den Kläger jedoch nicht auf die Nutzung des Zweitfahrzeugs verweisen, da die jeweiligen Nutzungswerte der Fahrzeuge sich nicht entsprächen. Die beschädigte Harley Davidson sei ein Motorrad der Luxusklassse. Die Benutzung dieses besonderen Fahrzeugs diene nicht nur der Fortbewegung, sondern biete im Vergleich zu einem Pkw ein völlig anders geartetes Fahrgefühl. Durch die Nutzung des Pkw habe der Kläger daher nur einen Teil der Gebrauchsvorteile des Motorrads ausgleichen können, nämlich nur die Funktion als Transportmittel. Der darüber hinausgehende Nutzungswert sei entgangen, sodass ein Ausschluss des Nutzungsausfallentschädigungsanspruchs nicht gerechtfertigt sei. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008 - I-1U 198/07)