Videoaufzeichnungen zur Geschwindigkeitsmessung
Videoaufzeichnungen zur Geschwindigkeitsmessung verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.Gegen den Beschwerdeführer war ein Bußgeld wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgesetzt worden. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch Videoaufzeichnung mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS.
Das Bundesverfassungsgericht sah hierin einen Grundrechtsverstoß, da es für einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer gesetzlichen Grundlage bedarf, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist. Ein Erlass eines Ministeriums sei hierfür unter keinem rechtlichen Aspekt ausreichend. (BVerfG, Beschluss vom 11.08.2009 - 2 BvR 941/08)

