Absage von Veranstaltungen aufgrund des Corona – Virus

Spätestens aufgrund des Kontaktverbotes seit 22.03.2020 sind alle Veranstaltungen abgesagt. Was bedeutet das für die vom Kunden erbrachten Zahlungen?

Grundsätzlich ist es so, dass der Veranstalter im Falle der Absage einer Veranstaltung die vereinbarte Leistung nicht erbringt und daher keinen Anspruch auf die Gegenleistung hat. Bereits bezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden.

Wird die Veranstaltung abgesagt, weil ein Kontaktverbot durch die Behörden ausgesprochen wurde, ist dem Veranstalter die Erbringung der Leistung unmöglich, sodass er gem. § 275 BGB die Leistung nicht mehr erbringen muss. Er hat aber auch keinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden. Hierbei kann sich der Veranstalter auch nicht auf höhere Gewalt berufen, da eine solche Vertragsklausel den Kunden gemäß Urteil des EuGH vom 26.09.2013 (Az. C 509/11) unangemessen benachteiligen würde.

Viele Veranstalter versuchen nun, die Termine zu verschieben, um keine Rückerstattungen leisten zu müssen. Falls die Veranstaltung aber zu einem fixen Termin gebucht wurde, muss der Kunde sich nicht hierauf verweisen lassen, wenn ihm der Termin nicht passt. Anders ist es allerdings, wenn vorher nur für einen Zeitraum oder jedenfalls nicht für einen festen Termin gebucht wurde.

Dasselbe gilt auch für Dauerkarten z.B. für Fußballspiele oder Verträge mit Fitnessclubs. Für die Anzahl der ausgefallenen Spiele bzw. die Dauer der Schließung des Studios besteht ein Anspruch auf Rückerstattung, da die Erbringung der Leistung dem Unternehmer unmöglich geworden ist.

Fraglich ist, wie die Lage für Mitgliedsbeiträge in Vereinen zu beurteilen ist. Hier gibt es noch keine klare Meinung. Geht es um die reinen Mitgliedsbeiträge, so werden diese nicht für eine konkrete Leistung, sondern für die Mitgliedschaft bezahlt. Die Vereine decken mit diesen – meist eng kalkulierten Beiträgen – meistens gerade die Kosten. Es ist daher wahrscheinlich, dass bezüglich der Vereinsbeiträge kein Rückerstattungsanspruch besteht. Anders könnte es ggfls. für zusätzlich gebuchte Kurse sein.

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