Die Erstellung und Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein wesentlicher Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Vertragsrechts.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft, spätere Konflikte zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. Viele Streitigkeiten nach Vertragsschluss beruhen auf unklaren, unvollständigen Regelungen. Besonders wichtig ist es, die vertraglich geschuldeten Leistungen genau zu definieren und auch Regelungen für den Fall zu treffen, dass es zu Problemen (z.B. Verzug, Mängel) kommt.
Ferner beinhaltet das Vertragsrecht die Prüfung, welche Rechte und Pflichten den Parteien aus schon bestehenden Verträgen entstehen und die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus einem Vertrag.

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