Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts liegt in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Rechte und Pflichten, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergeben.

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und in Gerichtsverfahren z. B. bei Problemen in folgenden Bereichen:

  • Abmahnungen
  • Abfindungen
  • Änderungskündigungen
  • Arbeitslosengeld
  • Aufhebungsverträge
  • Beratung von Betriebsräten
  • Betriebsvereinbarungen
  • Gehalt
  • Entgeltfortzahlung
  • Krankheit
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungen (ordentliche und außerordentliche Kündigungen)
  • Probezeit
  • Schadensersatzansprüche
  • Sperrzeiten
  • Tarifverträge
  • Urlaub

Darüber hinaus gehört zu unserer Tätigkeit auch eine entsprechende Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Hierdurch können viele Probleme bereits im Vorfeld vermieden werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung in der Regel innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen ist.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Bei Vorhandensein einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung wird diese die Kosten übernehmen.

 

Sie finden uns im GL-Center, Am Stadion 18 - 24, in Bergisch Gladbach